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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seniorenresidenz Sonnenland

Verpflegung

Continental: Margarine oder Butter, Marmelade, Honig, Brot, Kaffee, Milch, Tee, 1 Fruchtsaft, Früchte

Mittagessen: Tagesmenü (Auswahl aus 2 Menüs), Wasser oder Fruchtsaft / Limonade

Abendessen: kleine Mahlzeit, kalt oder warm

Pflege

Pflegeleistungen sind rechtlich und organisatorisch strikt von den Leistungen des Unterkunftgebers getrennt. Der Unterkunftgeber stellt primär Wohnraum und allgemeine Betreuungsdienste zur Verfügung. Eigentliche Pflegeleistungen werden über separate Verträge mit ambulanten Diensten oder Hauskrankenschwester gebucht und abgerechnet.

Betreuungspauschale / Leistungen des Unterkunftgebers

  • Hausnotruf 24 Stunden Bereitschaft für Notfälle
  • Hilfe bei bürokratischen Fragen oder Vermittlung von Dienstleistungen
  • Wöchentlicher Bettwäschetausch, täglicher Handtuchtausch, wöchentliche Zimmerreinigung
  • Gemeinschaftsveranstaltungen, Ausflüge oder Sportkurse
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Hausmeisterservice, allgemeine Unterstützung (keine medizinische Pflege)

Pflegeleistungen (Wahlleistungen)

Benötigen Bewohner Unterstützung bei der Körperpflege oder medizinischen Versorgung, werden diese Leistungen nicht durch die Miet- und Betreuungspauschale abgedeckt. Sie werden als Wahlleistungen gebucht und in der Regel durch ambulante Pflegedienste oder auf Wunsch durch eine Hauskrankenschwester vom Haus kostenpflichtig erbracht.

Preise & Zahlung

Preise sind im gültigen Miet- und Unterbringungsvertrag ersichtlich. Die Miet- und Servicepauschale ist spätestens bis zum dritten Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Erfolgt keine Zahlung, ist eine fristlose Kündigung möglich. Diese betrifft sowohl den Wohnraum als auch den gekoppelten Betreuungsvertrag.

Haftung

Für Diebstahl innerhalb oder außerhalb der Unterkunft haftet der Betreiber nicht. Für mutwillige Beschädigungen durch den Mieter haftet dieser in vollem Umfang.

Besucherregelung

Der Mieter ist berechtigt, Besucher zu empfangen. Besucher sind an der Rezeption anzumelden.

Kündigung

Bei schwerwiegenden Verfehlungen, Nichteinhaltung der Haus- oder Besucherordnung oder regelmäßigem Zahlungsverzug kann der Miet- und Servicevertrag fristlos gekündigt werden.

Vertragsbeginn

Der Vertragsbeginn erfolgt nach Unterzeichnung des Unterbringungs- und Servicevertrages sowie Bezahlung der Anmeldegebühr.

Kündigung durch den Mieter

Jederzeit möglich mit einer Frist von 1 Monat (30 Tage) vor Vertragsende.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Dominikanische Republik. Es gelten ausschließlich die Rechte und Pflichten der Dominikanischen Republik.

Regelungen bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtinanspruchnahme

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet. Details zur vorzeitigen Kündigung sind im Miet- und Servicevertrag geregelt.

Wichtiger Hinweis: Die AGB werden vor Vertragsabschluss klar kommuniziert.

Cookie-Hinweis

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